Taxi-Fly

  • RSS
Gebäudeversicherungen im Überblick

Vermittels einer Gebäudeversicherung werden die in den betreffenden Vertrag aufgenommenen Gebäude, Nebengebäude und Garagen gegen die direkten finanziellen Auswirkungen von durch Leitungswasser, Sturm, Blitzschlag oder Feuer hervorgerufenen Schäden abgedeckt. Andere „Elementarschäden“ oder aber separat stehende Gebäude wie etwa Gartenhäuschen (o.ä.) müssen allerdings gesondert – durch entsprechende Einschlüsse in der Police – geschützt werden. Zum Teil umfasst eine Gebäudeversicherung ebenfalls (Gebäude-)Zubehör.

Prinzipiell gilt: Die Gebäudeversicherung ist für verantwortungsvolle und sicherheitsbewusste Hausbesitzer ein absolutes Muss! Dennoch handelt es sich um eine freiwillige Police, woraus sich ebenfalls ergibt, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft (und alle eingeschlossenen Risiken) deutschlandweit frei ausgewählt werden dürfen. Dabei lässt sich eine solche Versicherung beispielsweise für ein Wohnhaus mit 150 m² Gesamtfläche, welches 1995 erbaut wurde, schon ab einem monatlichen Versicherungsbeitrag von zirka 11,70 Euro abdecken.

Außerdem verlangt das Gros der Banken als Geldgeber bei durch Krediten (vor-)finanzierten Gebäuden den Abschluss einer Gebäudeversicherung als immanente Grundbedingung, beziehungsweise zum Schutz des gegebenen Darlehens.

Die Dynamisierung einer jedweden Gebäudeversicherung wird durch einen sogenannten „gleitenden Neuwertfaktor“ gewährleistet, wodurch die Wert- und Preisentwicklung der abgesicherten Gebäude im Zeitverlauf angepasst wird. Wie bei vielen anderen Policen ist auch hierbei der Versicherungsnehmer selbst dafür zuständig, einer „Unterversicherung“ vorzubeugen, also eine ausreichend hohe versicherte Gesamtsumme zu wählen. Für deren Bestimmung können beispielshalber die Dienste eines Bausachverständigen in Anspruch genommen werden.

Im – nicht zu erhoffenden! – Fall eines Totalschadens an etwa einem durch eine „Neuwertversicherung“ abgedeckten Wohnhauses bekommt der betreffende Versicherungsnehmer zuerst einmal normalerweise den „Zeitwert“ des Gebäudes ausbezahlt. Für die anfallende Differenz zum abgedeckten Neuwert kommt der Versicherer demzufolge nur dann auf, wenn der (Wieder-)Aufbau zerstörter Gebäudeteile beziehungsweise des gesamten zerstörten Gebäudes definitiv nachweisbar vorgenommen wird.

Bedeutend für die Risikobeurteilung von Gebäuden und somit der Höhe des verlangten Beitrages einer Gebäudeversicherung sind dabei unter anderem die jeweilige „Bauartklasse“, die Nutzung oder Nutzungsart, die Ausstattung, die Art der (Be-)Dachung, sowie der (Stand-)Ort (usw.).

© mapoli-photo – Fotolia.com

Kategorien: Versicherungsschutz

Hinterlasse eine Nachricht